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Häufig gestellte Fragen
1. Was steht hinter Freie Evangelische Gemeinde (FEG)?
Wir nennen uns frei, weil wir unter Berufung auf die in der Bundesverfassung verankerte Glaubensfreiheit eine unabhängige Freikirche sind. Wir sind als Verein konstituiert. (siehe Frage 12)
Wir nennen uns evangelisch, weil unsere Grundlage das Evangelium von Jesus Christus ist. Wir fühlen uns in besonderer Weise mit den evangelischen Kirchen verbunden, die, wie wir auf dem Boden der Reformation stehen.
Wir nennen uns Gemeinde, weil wir einander brauchen und Gott die Gemeinschaft segnet. Wir wollen nach dem Vorbild der Gemeinden des Neuen Testaments als versöhnte Menschen miteinander leben und füreinander da sein. [Das griechische Wort „ekklesia“ bedeutet „die Herausgerufenen“ und ist die Gemeinschaft derjenigen, die sich durch die rettende Gnade Gottes in die Gemeinschaft mit Jesus herausgerufen wissen.]
2. Ist die FEG eine Sekte?
Nein. Als Sekte wird eine Gemeinschaft bezeichnet, welche die gesamtbiblische Lehre durch Zusätze oder Abstriche verändert und das Heil von der Zugehörigkeit zur eigenen Organisation abhängig macht. Die einzige Grundlage für Glaubens- und Lebensfragen der FEG ist das Wort Gottes, die Bibel. Wir halten an ihrer Aussage fest, dass allein der Glaube an Jesus Christus der Weg zu Gott ist und nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kirche oder Gruppe.
3. Was unterscheidet die FEG von der Landeskirche?
Bei der Landeskirche ist Mitglied, wer als Kind getauft und konfirmiert oder gefirmt wurde. Bei uns kann nur als Mitglied aufgenommen werden, wer bekennt, an Jesus Christus zu glauben, durch ihn Vergebung seiner Sünden zu haben und als bewusster Christ leben zu wollen.
4. Woher will man wissen, dass jemand wirklich glaubt?
Wir können keinem Menschen ins Herz sehen. Wir vertrauen darauf, dass uns ein aufrichtiges Bekenntnis gegeben wird. Wir rechnen damit, dass im Leben eines Christen Wirkungen des Glaubens sichtbar werden und sein Verhalten seinem Bekenntnis nicht widerspricht. Wir glauben, dass der Heilige Geist ein unehrliches Zeugnis früher oder später erkennbar macht.
5. Können Mitglieder einer FEG gleichzeitig einer anderen christlichen Kirche angehören?
Ein Christ kann auf die Dauer nur an einer Stelle seine geistliche Heimat haben in der persönlichen Gemeinschaft mit anderen Christen derselben Gemeinde. Von daher ist eine Doppelmitgliedschaft nicht sinnvoll – aber nicht völlig ausgeschlossen, wenn in einem seelsorgerlich klärenden Gespräch zwingende Gründe dafür erkennbar werden.
6. Wer kann in der FEG getauft werden?
Die Taufe gemäss dem Neuen Testament ist allein eine Taufe auf das Bekenntnis des persönlichen Glaubens. Der persönliche Glaube ist also Voraussetzung zur Taufe, daher taufen wir keine Säuglinge und Kleinkinder, diese werden gesegnet nach dem Vorbild und Handeln Jesu. Wer anderswo auf seinen persönlichen Glauben hin getauft wurde, wird bei uns nicht erneut getauft.
7. Wer kann bei der FEG am Abendmahl (Kommunion/Eucharistie) teilnehmen?
Wir sagen auch „Herrenmahl“, weil darin zum Ausdruck kommt, dass der Herr Jesus Christus dieses Mal eingesetzt hat. Es ist der Gemeinschaft der Glaubenden gegeben, also denen, die Christus nachfolgen. Teilnehmen kann deshalb jeder, der in der Gemeinschaft mit Jesus und im Frieden mit seinen Mitmenschen lebt, auch wenn er nicht Gemeindemitglied ist.
8. Gibt es eine Konfirmation/Firmung?
Für Schüler vom 7. – 9. Schuljahr bieten wir einen biblischen Unterricht an. Dieser Unterricht wird mit einer Feier, der Konfirmation, abgeschlossen. Konfirmation (lat. confirmatio) heisst Bestätigung. Mit unserer Konfirmation bestätigen wir lediglich, dass jemand den 3 jährigen biblischen Unterricht besucht und diesen erfolgreich abgeschlossen hat.
9. Welche Folgen hat der Austritt aus der Landeskirche in Bezug auf eine Heirat?
Persönlich rechtlich hat dies keine Folgen. Jeder Schweizerbürger kann jede Kirche – in Absprache mit der zuständigen Kirchgemeinde – in der Schweiz mieten und dort eine Hochzeitfeier durchführen. Das Brautpaar bestimmt selber, wer sie traut – das ist nicht abhängig von einer Kirchenzugehörigkeit. Für die Durchführung einer Hochzeit stehen die Räumlichkeiten der FEG offen. Nach dem biblischen Zeugnis soll eine Hochzeit/Trauung vor Zeugen stattfinden. Das Brautpaar wird für den gemeinsamen Lebensweg gesegnet.
10. Welche Folgen hat der Austritt aus der Landeskirche in Bezug auf eine Beerdigung?
Seit der Bundesverfassung von 1874 sind die Friedhöfe an den Staat übergegangen. Damit erhielt jeder in der Schweiz lebende Mensch das Recht auf eine schickliche Bestattung. Dies bedeutet, dass alle Menschen, das Recht auf ein Grab in einem Friedhof – meistens am Wohnort – haben. Die politischen Gemeinden verwalten die Friedhöfe und somit bespricht der zuständige Beamte des Zivilstandsamtes/Bestattungsamtes die Details für die Bestattung: Erdbestattung oder Kremation, Aufbewahrung des Sarges oder Urne, wo und wann die Bestattung auf dem Friedhof und wo der Abdankungsgottesdienst stattfindet, welche Grabart vorgesehen ist. Ist es der Wunsch, dass die Abdankungsfeier in einer Kirche stattfindet, dann muss abgeklärt werden, ob die entsprechende Kirche gemietet werden kann. Die Räumlichkeiten der FEG stehen für diesen Zweck jederzeit offen. Die Hinterbliebenen bestimmen, wer die Beerdigung und den Abdankungsgottesdienst durchführen soll und fragen die entsprechende Person direkt an.
11. Gibt es eine Kirchensteuer in der FEG?
Nein. Die Aufwendungen für unsere Gemeinde werden durch freiwillige Spenden der Mitglieder und Freunde getragen. Neben den freiwilligen Spenden erheben wir einen jährlich bescheidenen Mitgliederbeitrag. Dieser Mitgliederbeitrag deckt die Kosten des Beitrages an der Bund FEG Schweiz und den Unterhalt des VHV.
12. Was ist der VHV und der Verein FEG Düdingen-Freiburg?
Die Freie Evangelische Gemeinde Düdingen-Freiburg ist als Verein organisiert, deren Zweck in erster Linie die Verbreitung des Evangeliums von Jesus Christus und der Aufbau und Förderung christlicher Gemeinschaften (zum Beispiel Kleingruppen) sind. Die FEG Düdingen-Freiburg verfolgt keine wirtschaftlichen sondern ausschliesslich gemeinschaftliche Ziele.
Die Aufgabe des VHV, des Vereinshaus Verein der FEG-Düdingen-Freiburg, besteht darin, der FEG Düdingen-Freiburg die Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Sie ist verantwortlich für den Unterhalt des Gebäudes und die Vermietung der Geschäftsräume. Der VHV ist im Handelsregister eingetragen.
Jedes Mitglied der FEG Düdingen-Freiburg ist zugleich auch Mitglied des Vereinshaus Vereins der FEG Düdingen-Freiburg.
13. Was ist der Bund FEG Schweiz?
Die FEG Schweiz (Freie Evangelische Gemeinden in der Schweiz), mit Sitz in Pfäffikon ZH, ist ein Gemeindeverband, der als gemeinnütziger Verein organisiert ist. Er wurde 1910 gegründet und umfasst heute rund 90 Gemeinden. Die FEG Schweiz unterstützt die lokalen Gemeinden in geistlicher, personeller und administrativer Hinsicht sowie in der Aus- und Weiterbildung. Sie fördert die Beziehungen unter den Gemeinden durch Kontakte, Anlässe und Medien. Der FEG Schweiz sind zwei Sozialwerke angegliedert: das Sonderschulheim Kinderheimat Tabor in Aeschi und das Alters- und Pflegeheim Salem in Ennenda. Der FEG Schweiz ist es ein Anliegen, dass auch in wenig erreichten Regionen der Schweiz und Europas neue Gemeinden entstehen. Deshalb gibt sie der Arbeit ihrer Missionswerke Vision Schweiz und Vision Europa besondere Priorität. Darüber hinaus fördert die FEG Schweiz die weltweite Mission in unerreichten Gebieten und Volksgruppen, indem sie z.B. mit der Schweizer Allianz Mission (SAM) und Vision Africa (VIA) partnerschaftlich zusammenarbeitet. Jede lokale FEG, die dem Bund FEG Schweiz angeschlossen ist, zahlt einen jährlichen Gemeindemitgliederbeitrag in der Höhe von deren Mitgliedern und Gottesdienstbesuchern. Mit diesem Gemeindemitgliederbeitrag werden die vielfältigen Arbeiten des Bundes FEG Schweiz finanziert.

